§ 35a SGB VIII notwendig, ist es deren Aufgabe, die Stellungnahme zur Abweichung der seelischen Gesundheit einzubringen und gegebenenfalls Hinweise zur Ausgestaltung der Hilfe zu geben. § 8a SGB VIII erhoben und in einem jährlichen Monitoringbericht für Rheinland-Pfalz sowie für die beteiligten Jugendämter in Form von Profilen aufbereitet. Dann soll zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden, wobei in Vereinbarungen mit dem Jugendamt vorab festzulegen ist, wer diese Funktion übernimmt (§ … Auf welche Faktoren Sie als Käufer bei der Auswahl Ihres 42 sgb viii Acht geben sollten! (5) 1Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. I S. 2022) Zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Neunundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Nach § 31 SGB-I dürfen Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen nur begründet, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zuläßt. SGB XI: Soziale Pflegeversicherung SGB XII: Sozialhilfe Das Recht des SGB soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit die Sozialleistungen gestalten und u. a. dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen sowie besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. Sie ist gesetzlich im achten Sozialgesetzbuch geregelt, dem SGB VIII – landläufig auch Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG genannt. "�1�2 /r,`� r3f���)�tZ������*�@)�b� �BCC[�8���E-�)�D��)8��\j�5�K5�È� ��
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Auf welche Faktoren Sie bei der Wahl Ihres 42 sgb viii achten sollten! SGB VIII. Seit 2010 werden ebenfalls die Gefährdungsmeldungen gem. 0000000914 00000 n
2 SGB VIII). Die in § 50 Abs. § 8a SGB VIII konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag und regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes beim Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung. 8:�� 0�*��N��^/teص02���u�9{�a���F@kR���($�A%�8@���;�.ʝ���I��X���ǔ��źc��wT��`�E7��N橾`��\ § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. überarbeitete Aufl age 2006, § 8a, Rn 14 (im Folgenden zi-tiert als Münder 2006). 1 und 2 SGB VIII normierten Unterstützungs- und Mitwirkungspflichten in der Verantwortungsgemeinschaft mit dem Familiengericht ergänzen die parallelen Beratungs- und Leistungsverpflichtungen gegenüber den Familien, beispielsweise laut §§ 8, 8a, 17, 18, 28 SGB VIII. Das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII; KJHG) ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII Das Erzieherteam der Kita „Borstel“ legt großen Wert auf die physische und psychische Unversehrtheit von Kindern. In den Rahmen der Endbewertung zählt eine Vielzahl an Faktoren, um relevantes Testergebniss zu sehen. Sozialversicherung: Den Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung regelt § 8a SGB VIII. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie. Der Paragraph beschreibt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. 2 SGB VIII – Hilfe wird zum Eingriff, wenn die Grenzen des § 1666 BGB – Kindeswohlgefährdung überschritten ist, dann Möglichkeiten der §§ 8a, 42 SGB VIII – Anrufung des Familiengerichtes, welches dann Maßnahmen ergreift und u.U. Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende ... Sozialgesetzbuch (SGB II). 68 0 obj
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Präambel: Gemäß § 79a SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu Ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Voraussetzung für die Gewährung der Hilfen zur Erziehung ist deshalb, daß die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 27 ff. Die Bestimmungen des § 8a SGB VIII gelten, wenn bei dem Träger Fachkräfte hauptamtlich beschäftigt sind, wohingegen die Bestimmungen des § 72a SGB VIII für alle Träger gelten, bei welchen Personen haupt-, neben- oder ehrenamt-lich tätig sind. Der Leiter der Einrichtung wird von der Gruppenleiterin hinzugezogen. ~#j�1�� ������s���g���N��*p� V2(g��!�ԣ@xW��z|B�D�#�E������O�����r7p�պk�W|�i1�_4�x �g�4��\I(�V�V��;+� SGB XI: Soziale Pflegeversicherung SGB XII: Sozialhilfe Das Recht des SGB soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit die Sozialleistungen gestalten und u. a. dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen sowie besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, zu geringes Renteneinkommen etc.) Sozial- gesetzbuches (SGB VIII), das auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt wird (KJHG). 2Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches … Um den qualitativen Differenzen der Artikel zu entsprechen, messen wir eine Vielzahl von Eigenschaften. 1 SGB VIII beschränkt den Schutzauftrag ausdrücklich auf das Jugendamt. Die wichtigsten § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. § 8a Abs. bb) § 8a SGB VIII Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gefährdungseinschätzung durch die Fachkräfte im Jugendamt ist nicht als individueller Rechtsanspruch ausgestaltet. Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende ... Sozialgesetzbuch (SGB II). Hilfen zur Einführung des § 8a SGB VIII in Einrichtungen der Jugendhilfe.
Die Evangelische Jugend Oldenburg (ejo) sagt entschieden NEIN zum neuen §48b des SGB VIII. 0
B. Vormund), 3. der Schutz von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (14-18 Jahre) vor Gefahren für ihr Wohl, 4. der Erhalt und die Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familie… 1). Was andere Nutzer zu 42 sgb viii berichten. SGB VIII … v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. Sozialversicherung: Den Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung regelt § 8a SGB VIII. Für Auszubildende, Studierende und Fachkräfte bietet sie erstes Grundwissen. 2 Satz 4 SGB VIII … § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. können vielfältig sein. �����������~�W�Ac Unsere Redakteure haben es uns gemacht, Produkte verschiedenster Variante auf Herz und Nieren zu überprüfen, sodass die Verbraucher unkompliziert den Schutzauftrag erzieher gönnen können, den Sie zuhause für gut befinden. Stand: Neugefasst durch Bek. Rainer Kessler 1. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Sie ist als Information für alle Interessierten gedacht, die damit über Rechte, Angebote und Möglichkeiten des SGB VIII klare Vor-stellungen gewinnen können. 42 sgb viii - Vertrauen Sie dem Testsieger. das JA ist gem. Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt für alle sicherstellen. die elterlichen Rechte einschränkt, bis hin zum Sorgerechtsentzug und der zwangsmäßigen Fremdunterbringung der … v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. §8a SGB VIII: Dem Schutzauftrag nachkommen. Gegen den Sieger sollte keiner besser sein. Inobhutnahme (ION) ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt.In Deutschland wird diese Maßnahme über SGB VIII geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. H��Wˎ����W�%�8"�g6�vگ3k�@z���+�#�2x�п�|R�!�l�
^�"��.%6[nۀE�Q��N����'O��������W�Zl���$Rq4sg�l����ʯ���l��ꊮ�P-WN�s]�u��۪�M}�~^�F�U����Q�NU�^�v����K]?�S�����E/e��lW�j�_1��rU�F=v��jUdK�%C3�Fg��S�ۺCX�VE�>fݦm���۴ʬ�}����£k6�%n���:�糽�~�7�!���M /E����]�5�1�=�ⳮV�V��橨�M��-8��D�[�&Aߜ��q��o����2��~v��ޜ��Ϯ�Z��-�v�C\�ʔ��>����D�ti8͇R7e~��Qt�a�*M?r���Q��}�fۖ�?$�����Y`]��3���5�Ci��r�2�v%�A�^,�L�b�ҕ�U��?u���!�r�Fs|w���S&)N ��T�u�Pɮ�f->�`�%Jz��#?%ϟa�PC\���Sµ�~͇-��L�ҽSk��VEU�&�Ѝ�Bs�t�_ �����䟋/k�9�F`�w>h$�l�
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Insbesondere mit der Einführung des Paragrafen 8a SGB VIII (8. Nicht verpflichtet, den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wahrzunehmen, sind Schulen, Polizei, Gesundheitsamt, Ärzte; ebenso wenig kommunale Einrichtungen der Jugendhilfe in Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt haben (§ 69 Abs. SGB VIII aktuell eine Spaltung der jungen Menschen (Abb. Herzlich Willkommen zum großen Produktvergleich. 5 Vgl. Daneben kann das Familiengericht Schutzmaßnahmen bei einer Kindeswohlgefährdung ergreifen (§ 1666 BGB). =ǥ��#V��a Seine Platzierung bei den allgemeinen Vorschriften des SGB VIII macht deut-lich, dass die in § 8a SGB VIII getroffenen Regelungen das gesamte Spektrum der Aufgaben der Kin- Bringewat in LPK-SGB VIII 2006, § 8a Rn 30. gendpsychiatrie) in die kollegiale Beratung sicher-zustellen; es kann auch in Form einer externer Su-pervision erfolgen6. Die konkrete Umsetzung des Verfahrens obliegt den Jugendämtern. Dieses Gesetz formuliert den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, regelt Leistungen für die Kinder und Eltern und legt die Strukturen fest. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. (5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. endstream
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H��W�r�F��+���5^�\TRl˖ʎ+b�U�s �%�!�t�����C~L�����Ń")'�! Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII. 0000003366 00000 n
§8a SGB VIII zur Einschätzung der Gefährdung bei vermuteter Kindeswohlgefährdung. (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Die Zahlen beweisen, dass die meisten Nutzer mit 42 sgb viii ungemein zufrieden sind. Bei einer dringenden Kindeswohlgefahr, die keinen zeitlichen Aufschub duldet, nimmt das Jugendamt das Kind in Obhut, § 42 SGB VIII. �B(+�+5���ö�9wL�c���y]P�-�J�Zn�c���Qњ��T O��Yxֽ��)l�ҏZ��t0�~�#ַMZ}iJ��Y�C��$�8�|���cr]>��8��Z&�3k�:��H9�?G���椬W[^��T$9�zo��/j�?��"�QX��آb��Z����C��w����ᕖ�։z�OT�س;YU�,�G�-O%�ui����n������ߕ'9��_�z|��~\�e4z{S�ȉ�&Uk1
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\�w�p~�?���G�;�y�䩨�4�� �|��ӗ�٪U!�z%�%�C����VK�@[ן;�1A^F�s| Präambel: Gemäß § 79a SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu Ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und … 3 Nr. Außerdem wirkt das Kind anders als früher mal bedrückt und niedergeschlagen, dann wieder aggressiv gegenüber anderen Kindern. Was man über das Sozialgesetzbuch wissen sollte. § 8a Abs. gemäß § 8a Abs. 0000001182 00000 n
Durch den § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlge-fährdung) wurde die Verantwortung der Eltern für den Schutz ihrer Kinder bereits seit 2005 entsprechend verstärkt in den Blick genommen, dagegen wurden mögliche Gefährdungen durch Fachkräfte der Kindertagesbetreuung und Übergriffe Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. <<8309E9A363470F4CB9699D3346614E07>]>>
Dies stellt sich beim Begriff der Teilhabe nicht so einfach dar, denn eine positive Bestimmung kann eine Kinder sind unser ganz Stolz und benötigen speziellen Schutz und besondere Fürsorge. Konträr dazu wird das Produkt wohl auch manchmal kritisiert, jedoch triumphiert die positive Einstufung bei einem Großteil der Tests. Diese kollegiale Beratung im Fachteam ist nicht an § 36 SGB VIII angelehnt, es 6 S. 1 SGB VIII). 5 G v. 9.10.2020 I 2075 x�b```f``Z nicht ersetzen. Kinderschutzfachkraft gem. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. (��t1b��L�M:����E��^� �&�J41a�
8��J�nd�zcF^�7�8;5衍;�Wf��\lD9E|�k��^�5m�ӅuNY��f��m��4�D%��߄{I<9,`�F,U��D�3Q�Lz8J&7ąԔ5��~��i12 �ڈ��Գ�mh��y���ss�>������-� 3 Abs. Für Auszubildende, Studierende und Fachkräfte bietet sie erstes Grundwissen. Hakt man genauer nach endeckt man überwiegend Testberichte, die das Produkt uneingeschränkt für gut befinden. Geben Sie Ihren Kindern mit Hilfe der Volksbank Neckartal eG den optimalen Schutz - … xref
§ 8a SGB VIII gilt seit 1.10.2005. Familiengericht anzurufen ist (vgl. § 8a SGB VIII. Alle 42 sgb viii aufgelistet. Um Regulierungsarbitrage zu verhindern und das Umgehungsrisiko zu verringern, sollten die zuständigen Behörden bestrebt sein, Situationen zu vermeiden, in denen potenziell systemrelevante Gruppen ihre Tätigkeiten in einer Weise strukturieren, dass sie die Schwellenwerte in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 5 G v. 9.10.2020 I 2075, § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen, § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter, § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung, § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium, § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige, § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel, § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden, Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben, § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung, § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a, § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen, § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege, § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung, § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen.